
Für Inlandsflüge empfehlen wir, sich 60 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit zum Check-in einzufinden. Für internationale Flüge empfehlen wir, sich 120 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit zum Check-in einzufinden.
Check-in
Für Inlandsflüge wird empfohlen, mindestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit am Flughafen Osijek einzutreffen. Für internationale Flüge wird empfohlen, mindestens 120 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit einzutreffen.
Passagiere, die den Check-in nicht im Voraus durchgeführt haben, müssen sich mit einem gültigen Reisedokument am Check-in-Schalter melden. Die Passagiere sind selbst dafür verantwortlich, gültige Reisedokumente mitzuführen und rechtzeitig zum Check-in, zur Sicherheitskontrolle und zum Boarding zu erscheinen.
Passagiere, die bereits online eingecheckt haben und über eine Bordkarte verfügen, jedoch Aufgabegepäck mitführen, müssen sich zur Gepäckaufgabe am Schalter melden.
Die Verfügbarkeit des Online-Check-ins hängt von den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Nach erfolgreichem Check-in erhält der Passagier eine Bordkarte, die ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät gespeichert und bei der Sicherheits- und Bordkartenkontrolle verwendet werden kann. Wählen Sie nachstehend den entsprechenden Link zum Online-Check-in:
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Die Öffnungs- und Schließzeiten des Check-ins werden von der jeweiligen Fluggesellschaft festgelegt. Passagieren wird empfohlen, vor der Ankunft am Flughafen die in der Buchungsbestätigung und in den Bestimmungen der Fluggesellschaft genannten Bedingungen zu prüfen.
Bitte prüfen Sie bei der Buchung Ihres Flugtickets die Bestimmungen der Fluggesellschaft hinsichtlich Anzahl und Gewicht des Hand- und Aufgabegepäcks:
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Bei einigen Fluggesellschaften wird für den Check-in am Flughafen eine zusätzliche Gebühr erhoben, sofern diese Leistung nicht bereits im Voraus in der Buchung enthalten war. Der Check-in und die Gepäckaufgabe sind ausschließlich bis zu der von der Fluggesellschaft festgelegten Frist möglich.
Selbstständiger Check-in
Sobald dieser Service verfügbar ist, können Passagiere bestimmter Fluggesellschaften den Check-in auch an einem Selbstbedienungsautomaten im Passagierterminal durchführen.
Reisepässe und Visa
Passagiere sind verpflichtet, sich im Voraus über die Vorschriften des Landes zu informieren, in das sie reisen und/oder durch das sie auf dem Weg zu ihrem endgültigen Reiseziel reisen. Außerdem müssen sie über gültige Reisedokumente und alle weiteren vorgeschriebenen Unterlagen verfügen, beispielsweise einen Reisepass, ein Visum oder erforderliche Genehmigungen.
Bitte beachten Sie, dass unzureichende oder ungültige Reisedokumente einen berechtigten Grund für die Verweigerung der Beförderung darstellen. In solchen Fällen haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung oder andere Rechte gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Europäischen Parlaments.
Kroatische Staatsangehörige benötigen bei der Einreise in das Vereinigte Königreich oder bei einem Transit über das Vereinigte Königreich einen Reisepass, der während des gesamten Aufenthalts im Vereinigten Königreich und zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein muss.
Ab dem 25. Februar 2026 müssen alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, einschließlich kroatischer Staatsangehöriger, eine elektronische Reisegenehmigung über das britische ETA-System einholen.
Kroatische Staatsangehörige, die in das Vereinigte Königreich reisen oder über einen Flughafen im Vereinigten Königreich weiterreisen möchten, können eine Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragen. Die Anträge werden über die ETA-App eingereicht.
Die Entscheidung über einen ETA-Antrag kann bis zu drei Tage dauern.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind kroatische Staatsangehörige, die im Vereinigten Königreich über den Status „pre-settled“ oder „settled“ beziehungsweise über ein „right of abode“ verfügen.
Alle offiziellen Informationen sind verfügbar unter:
https://www.gov.uk/electronic-travel-authorisation
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Einführung des EES (Einreise-/Ausreisesystem) für Passagiere, die zu Zielen außerhalb des Schengen-Raums reisen, zu längeren Wartezeiten bei der Passkontrolle am Abflughafen kommen kann.
PASSKONTROLLE
Grenzpolizeistation Dalj – Flughafenpolizei
Tel.: +385 31 514 434
www.mup.hr
VISASYSTEM
Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Tel.: +385 1 4569 964
www.mvep.hr
Zollbestimmungen
Alle erforderlichen Informationen finden Sie auf der Website:
Reisen Sie mit 10.000 €?
Wenn Sie mit 10.000 € oder mehr reisen beziehungsweise mit einem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung oder einem anderen Zahlungsmittel, ist dies grundsätzlich zulässig. Bitte melden Sie den Betrag jedoch vor der Einreise in die Europäische Union beziehungsweise vor der Ausreise aus der Europäischen Union beim Zoll an.



