Osijek
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PASSAGIERE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Personen mit eingeschränkter Mobilität, Passagiere auf Tragen sowie Personen mit Hör- und Sehbehinderungen haben bei der Fluganmeldung Vorrang. Sie werden vom Flughafenpersonal kostenlos begleitet und ihnen wird vom Check-in bis zum Einsteigen ins Flugzeug alle erforderliche Hilfestellung gewährt.

 

UNBEGLEITETE KINDER

Unbegleitete Kinder sind Kinder zwischen 5 und 12 Jahren, die alleine reisen und von der Fluggesellschaft besonders betreut werden.

Alle Reiseregeln sowie die erforderlichen Unterlagen für die Beförderung alleinreisender Kinder werden von der Fluggesellschaft festgelegt. Falls Sie Ihr Kind selbständig reisen lassen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich an die Fluggesellschaft zu wenden, mit der Sie fliegen möchten.

Unbegleitete Kinder werden vom Flughafenpersonal bis zum Einsteigen in das Flugzeug begleitet.
Die Eltern oder Begleitpersonen müssen bis zum Abflug des Flugzeugs am Flughafen bleiben.

 

Kinder bis 2 Jahren (Babys)

Babys (von 7 Tagen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr) nehmen keinen speziellen Sitzplatz ein, sondern sitzen auf dem Schoß eines Erwachsenen. Sie bekommen jedoch ein eigenes Flugticket. Betonen Sie bei der Buchung unbedingt, dass Sie mit einem Baby reisen und geben Sie das Geburtsdatum des Babys an. Sie können für Ihr Baby auch einen separaten Passagiersitz buchen, den Sie nach dem Kindertarif bezahlen. In diesem Fall ist die Verwendung eines Kinderautositzes mit Flugzeugzulassung vorgeschrieben. 

Kinder bis zum Alter von zwei Jahren haben Anspruch auf die kostenlose Beförderung eines zusammenklappbaren Kinderwagens oder Kinderautositzes. Diese können Sie direkt am Eingang des Flugzeugs dem Flughafenpersonal übergeben, aber Sie müssen das Flughafenpersonal vorher beim Check-in informieren.

 

SCHWANGERE

Frauen, die weniger als 28 Wochen schwanger sind, gesund sind und keine Schwangerschaftskomplikationen haben, können ohne ärztliches Attest an Bord des Flugzeugs gelassen werden.

Dauert die Schwangerschaft länger als 28 Wochen, höchstens jedoch 36 Wochen, ist ein ärztliches Attest erforderlich, das nicht älter als sieben Tage ist und bestätigt, dass die Geburt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Reiseantritt erfolgen wird. In diesem Fall gibt es keine medizinischen Hindernisse für eine Flugreise – jede Fluggesellschaft kann unterschiedliche Reisebedingungen vorschreiben, daher ist es notwendig, die Reisebestimmungen sowie die für den Flug erforderlichen Unterlagen auf den Websites der Fluggesellschaft zu überprüfen.

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